HAPPYGUARD2019-06-28T14:51:07+02:00

Beugen Sie psychischen
Belastungen im Arbeitsumfeld
erfolgreich vor

HAPPYGUARD, der neue Standard zur Erstanalyse subjektiv empfundener Beanspruchungsfolgen als Reaktion auf die vielfältigen Belastungen im modernen Arbeitsumfeld.

Innovationspreis-IT

Was kann HAPPYGUARD für die Mitarbeiter und Ihr Unternehmen leisten?

ANONYM-EHRLICH-KONTINUIERLICH-PRÄZISE-IN ECHTZEIT

Motivation

gaugemeters_motivation

Erkennen Sie die Motivation

der eigenen Belegschaft!

Zufriedenheit

gaugemeters_zufriedenheit

Überblicken Sie die Zufriedenheit

der eigenen Belegschaft!

Gesundheit

gaugemeters_gesundheit

Behalten Sie die Gesundheit

der eigenen Belegschaft im Auge!

Reporting

Erstellen Sie aussagefähige

Reports auf Knopfdruck!

Gründe für HAPPYGUARD

HAPPYGUARD ist ein Frühwarnsystem, das Ihnen Zeit zum reagieren gibt, bevor unzufriedene und demotivierte Mitarbeiter Sie ein Vermögen kosten!

Wichtige Fragen – Einfache Antworten

Gem. Arbeitsschutzgesetzt § 5 (6) muss hinsichtlich der psychischen Belastungen eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden.
In der bisherigen Praxis wird meist als Analyse nur eine jährliche Mitarbeiterbefragung durchgeführt. Eine tägliche Erfassung der subjektiv gefühlten Beanspruchungsfolgen ist eine äußerst notwendige und sehr aussagekräftige Ergänzung.

Zunächst sollte geklärt sein, dass nach den Prinzipien der Ehrlichkeit, der Transparenz und der Bereitschaft zur Maßnahmenumsetzung gehandelt wird.
Dazu gehören:

  • Direkte Information der Beschäftigten (z.B.: Betriebsversammlung, Mitarbeiterzeitschrift, u.a.)

  • Transparenz der Ergebnisse (z.B.: Monatliche Veröffentlichung der Ergebnisse)

  • Weitergehende Erhebungsmethoden bei auffälligen negativen Ausprägungen (z.B.: Arbeitsumfelduntersuchungen, Beschäftigtenzirkel, Effektive tiefergreifende Mitarbeiterbefragungen)

Bei Ursachenerkennung erfolgen darauf abgestützt Maßnahmen, die sich in den verhaltens- und verhältnispräventiven Segmenten bewegen können. Es können technische Maßnahmen, organisatorische Maßnahmen oder auch Maßnahmen, des Verhaltensbereiches sein.
Die Spannbreite ist sehr groß und kann von profanen Maßnahmen, wie die Verringerung von Zugluft, über Kurse in den Bereichen Bewegungsapparat und Stressbewältigung bis hin zu Personalcoaching für Führungskräfte liegen.

Gem. § 3 Arbeitsschutzgesetz ist es Arbeitgeberpflicht die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen. Anhand der Ergebnisse des „Happyguards“ sind die Veränderungen sehr leicht dokumentierbar.

Hier ist schon eine erste Schieflage zuerkennen. Es zeigt eine gewisse innere Kündigung gegenüber dem Unternehmen.
Die Aussage: „ Hier ändert sich sowieso nichts“ fasst die Haltung eines Stimmungsbildes zusammen, das sich über einen längeren Zeitraum entwickelt hat.

  • Anonyme Datenerhebung

  • Tägliches Stimmungsbild

  • Frühwarnsystem

Der „Happyguard“ ist für den täglichen Dauereinsatz konzipiert worden und sollte als feste Einrichtung verstanden werden, wie z.B. das Zeiterfassungsgerät.
Die Umwelteinflüsse (Wetter, Politik und Gesellschaft, u.a.) ändern sich täglich, so auch die subjektiven Bewertungen jedes Einzelnen.

Für Außendienstmitarbeiter ist diese Variante umsetzbar und durchaus sinnvoll.
Allerdings ist zu beachten, dass die Anonymität nicht ausreichend gewährleistet ist.
Bei Bedarf kann diese Variante integriert in einem Gesamtkonzept werden. Rufen Sie uns einfach an.

  • Vergleiche zwischen einzelnen Abteilungen

  • Wirksamkeitskontrollen von Maßnahmen mit Vergleichsgruppen

  • Erweiterung der Fragen je nach Bedarf des Unternehmens

Er ist für alle Unternehmen und Behörden ein Gewinn, die sich ernsthaft, die These „Der Mitarbeiter ist die Grundlage für den Erfolg“ in die Leitlinien schreiben. Ab einer Größenordnung von ca. 20 Beschäftigten ist der „Happyguard“ zu empfehlen.